Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Pflegepakete bieten Pflegebedürftigen und ihren Pflegenden die Möglichkeit, den Alltag zu erleichtern und das Infektionsrisiko durch eine hygienische Umgebung minimal zu halten. Diese Pakete bestehen aus sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Pflegepakete sind auf den monatlichen Verbrauch abgestimmt und werden im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale in einer Höhe von bis zu 42 € pro Monat von der Pflegekasse übernommen.*
Folgende Produkte sind für den Verbrauch bestimmt:
- Bettschutzeinlagen
- Einmalhandschuhe
- Einmalschürzen
- Fingerlinge
- Flächendesinfektion (auch als Tücher)
- Händedesinfektion (auch als Tücher)
- Mundschutz bzw. FFP2-Masken
*Voraussetzung ist eine 100 % Kostenübernahme Ihrer Pflegeversicherung.
Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind Produkte gelistet, die zur Leistungspflicht der Kasse gehören und somit übernommen werden* – dazu gehören auch die Pflegehilfsmittel. Die Hilfsmittel finden Sie in dem durch Produktgruppen aufgeteilten Pflegehilfsmittelkatalog. Dabei gelten die Produktgruppen 50, 52 und 53 als technische Hilfsmittel, die von der Kasse zum Gebrauch überlassen werden. Des Weiteren bezieht sich die Produktgruppe 51 auf Hygieneprodukte und Produktgruppe 54 auf die Pflegehilfsmittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind. Dazu gehören Produkte, wie beispielsweise
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalhandschuhe
- Fingerlinge
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel (auch als Tücher)
- Mundschutz
- Schutzschürzen
für die private Anwendung.
*Voraussetzung ist eine 100 % Kostenübernahme Ihrer Pflegeversicherung.
Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe von derzeit bis zu 42 € pro Monat. Vorausgesetzt, beim Versicherten liegt einer der Pflegegrade von 1 – 5 vor, man lebt zuhause, in einer WG oder einem betreutem Wohnen und es gibt eine Pflegeperson, welche auch bei der Pflegekasse gemeldet ist.*
Sie sind gesetzlich versichert? Dann kümmern wir uns um die Genehmigung von Ihrer Pflegekasse.
Sie sind Beihilfeberechtigt? In diesem Fall kümmern wir uns um die Genehmigung von Ihrer Pflegekasse. Ihre gesetzliche Pflegekasse übernimmt meistens 50% des Rechnungsbetrages (maximal 21,-€/Monat). Die anderen 50% stellen wir Ihnen in Rechnung und Sie reichen diese bei Ihrer Beihilfe ein.
Sie sind privat Versichert? Dann erhalten Sie direkt die Rechnung mit Abliefernachweiß direkt von uns und reichen diese bei Ihrer Privatversicherung ein.
*Voraussetzung ist eine 100 % Kostenübernahme Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung.
Der Pflegegrad beschreibt die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der kognitiven Fähigkeiten der pflegebedürftigen Personen.
Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Betroffener durch die Einschätzung eines Pflegegutachters als pflegebedürftig eingestuft werden. Das Gutachten zur Einteilung in einen Pflegegrad basiert auf einem umfangreichen Fragenkatalog des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).
Folgende Bereiche werden von der Begutachtung umfasst?
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des alltäglichen Lebens
Die daraus resultierenden Antworten ergeben am Ende einen Punkteschnitt wodurch der Pflegegrad ermittelt werden kann.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Der Antrag kann in Form eines kurzen Telefonates oder eines formlosen Briefes an die zuständige Pflegekasse gestellt werden.
Anschließend wird sich ein Gutachter des MDK mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Der Termin dient dazu, die aktuelle Situation des Betroffenen zu bewerten und eine entsprechende Beurteilung zu erstellen. Nach erfolgter Begutachtung erhalten Sie oder der Betroffene den Bescheid der Pflegekasse, ob und wenn ja, welcher Pflegegrad zugeordnet wurde. Sollte der Fall auftreten, dass ein falscher oder sogar kein Pflegegrad anerkannt worden ist, haben Sie das Recht auf Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse.
Um eine Übersicht der verschiedenen Pflegepakete zu erhalten, klicken Sie ganz einfach hier.
Sie können aber auch Ihre individuelle Wundex-Box zusammenstellen, ganz nach Ihrem Bedarf.
Standardmäßig genehmigt Ihre Pflegekasse zwei waschbare Bettschutzeinlagen pro Jahr*. Es gibt aber viele Unterschiede bei den Pflegekassen. So genehmigt die eine Pflegekasse 2 pro Jahr (für 12 Monate) die andere Pflegekasse genehmigt 2 im Kalenderjahr und die nächste Pflegekasse genehmigt 2 im Halbjahr.
Fragen Sie hierzu gerne unsere Mitarbeiter unter 0251-14982215, unter service@wundex.com oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Webseite:
https://www.wundex-box.com/contact
*Voraussetzung ist eine 100 % Kostenübernahme Ihrer Pflegeversicherung.
Den Anbieter können Sie ganz einfach wechseln, da Sie das Recht auf die freie Wahl Ihres Leistungserbringers haben.
Sie haben bereits Pflegehilfsmittel erhalten? Dann helfen wir Ihnen gerne beim Wechsel. Hierzu benötigen wir nur die Information über welchen Anbieter Sie bereits Pflegehilfsmittel bezogen haben, gerne mit Ihrer Kundennummer und dann kümmern wir uns neben der Beantragung der Genehmigung auch um die Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter. Hierzu füllen Sie den Antrag auf der Webseite aus und danach schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular oder Sie schreiben uns eine E-Mail an service@wundex.com.
Nach Zusage der Kostenübernahme von Ihrer Pflegekasse, versorgen wir Sie Monat für Monat mit Ihrer Wundex-Box.
Nein.
Sie können bei Ihrem Wundex-Box-Abo jederzeit die Lieferung pausieren, einen Wunschliefertermin in ein paar Monaten mitteilen oder telefonisch bzw. per Mail formlos kündigen.
Ja, Sie können Bei uns auch einen Lieferintervall angeben, indem Sie uns einmal kontaktieren.
Hierzu rufen Sie uns an (0251-14982215), schreiben uns eine E-Mail (service@wundex.com) oder nutzen das Kontaktformular auf der Webseite:
Ja. Sie können sowohl die monatlichen Pflegehilfsmittel (bis zu 42€/monatlich) über uns beziehen als auch die waschbaren Bettschutzunterlagen.*
Klären Sie aber bitte vorab, mit Ihrer privaten Pflegekasse, ob die Kosten übernommen werden, da wir uns keine Genehmigung einholen können und Ihnen die Lieferung privat in Rechnung stellen.
Diese Rechnung können Sie dann mit dem dazugehörigen Abliefernachweiß (welchen Sie mit der monatlichen Rechnung von uns erhalten) bei Ihrer privaten Krankenversicherung einholen.
*Voraussetzung ist eine 100 % Kostenübernahme Ihrer Privatversicherung. Diese müssten Sie einmal vorab erfragen.
Ja, Sie können auch Pflegehilfsmittel beantragen.*
Wir kümmern uns um die Genehmigung der Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse. Bei Beihilfeberechtigten Personen übernimmt die gesetzliche Pflegekasse meistens 50% der 42,-€ monatlich.
Die anderen 50% stellen wir Ihnen privat in Rechnung, welche Sie mit dem beiliegenden Abliefernachweiß bei Ihrer Beihilfe-Versicherung einreichen können.
*Voraussetzung ist eine 50 % Kostenübernahme Ihrer Pflegeversicherung.