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Definition der 42 € Pflegehilfsmittel

Pflegen Sie Zuhause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad?

Das bedeutet für Sie bzw. Ihren pflegebedürftigen Angehörigen, dass Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben, die Ihnen oder Ihren Angehörigen die Pflege oder die Bewältigung des Alltags erleichtern. Dies gilt für Menschen aller Altersklassen.

Wer hat Anspruch auf die 42 € Pflegehilfsmittel?

Wie eingangs erwähnt, sind die Pflegehilfsmittel für alle Menschen jeder Altersklasse mit einem anerkannten Pflegegrad zugänglich. Das bedeutet, dass die zuständige Pflegekasse jeden Monat bis zu 42 € für Ihre benötigten Pflegehilfsmittel komplett übernimmt. Damit die aufkommenden Kosten erstattet werden, sind keine ärztlichen Bescheinigungen notwendig - es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse.

Damit dieser Antrag genehmigt werden kann, gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
  • Der Pflegebedürftige wohnt Zuhause, in einer WG oder in einer betreuten Wohneinrichtung.
  • Der Pflegebedürftige wird u.a. von Freunden, Verwandten oder Bekannten gepflegt.

Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel?

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel müssen nicht vom Arzt verschrieben werden. Als pflegender Angehöriger müssen Sie nur darauf achten, dass ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt wird, so dass die Kosten übernommen werden können. Im Normalfall erfolgt die Genehmigung innerhalb von zwei Wochen.

Sie haben die Möglichkeit einen Lieferdienst für Pflegehilfsmittel zu beauftragen oder kaufen die Produkte eigenständig ein. Entscheiden Sie sich für den erstgenannten Punkt, stellen die Anbieter meist einen Antrag zur Verfügung. Im Anschluss erhält der Pflegebedürftige seine benötigten Hilfsmittel monatlich automatisch, ohne einen separaten Antrag rauszuschicken - zudem wird sich um die Abrechnung durch die Pflegekasse gekümmert.

Wollen Sie die Produkte selbst kaufen, müssen Sie den Antrag auf Kostenübernahme an die Pflegekasse senden. Dieser kann auch in Form eines formlosen Schreibens gesendet werden, lediglich die persönlichen Daten, sowie die Versichertennummer des Patienten sollten enthalten sein.

Was ist in den 42 € Pflegehilfsmitteln enthalten?

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind Produkte gelistet, die zur Leistungspflicht der Kasse gehören und somit übernommen werden - dazu gehören auch die Pflegehilfsmittel. Die Hilfsmittel finden Sie in dem durch Produktgruppen aufgeteilten Pflegehilfsmittelkatalog.

Des Weiteren bezieht sich die Produktgruppe 51 auf Hygieneprodukte und Produktgruppe 54 auf Pflegehilfsmittel, die zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören Produkte, wie beispielsweise saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Einmallätzchen sowie Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Schutzschürzen für die private Person.

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