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Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Personen. Diese Einschränkungen entstehen oftmals durch chronische Erkrankungen, Alterungsprozesse und/oder nachlassende Kräfte.

In diesem Zusammenhang spielt oft der Begriff der Pflegebedürftigkeit eine große Rolle. Die Pflegebedürftigkeit entwickelt sich in den meisten Fällen schleichend, kann aber auch nach einem plötzlichen Unfall eintreten.

Wie wird ein Pflegegrad festgelegt?

Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Betroffener durch die Einschätzung eines Pflegegutachters, als pflegebedürftig eingestuft werden. Das Gutachten zur Einteilung in einen Pflegegrad basiert auf einem umfangreichen Fragenkatalog des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).

Folgende Bereiche umfassen die Begutachtung:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psyschische Problemlagen
  • Fähigkeiten der Selbstversorgung
  • Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des alltäglichen Lebens

Die daraus resultierenden Antworten ergeben am Ende einen Punkteschnitt wodurch der Pflegegrad ermittelt werden kann.

Welche Pflegegrade gibt es?

Aus den ehemaligen drei Pflegestufen wurden am 01.01.2007 fünf Pflegegrade. Dabei sind die Pflegegrade zwei bis fünf sogenannte „vollwertige Pflegegrade”, wohingegen es für den Pflegegrad eins deutlich weniger Leistung seitens der zuständigen Pflegekasse gibt. Das bedeutet: Je mehr die Betroffenen auf Unterstützung angewiesen sind, desto höher ist der zugeordnete Pflegegrad.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Fällt Ihnen auf, dass Ihr Angehöriger immer mehr auf Unterstützung angewiesen ist, können Sie für ihn oder mit ihm zusammen einen Antrag auf einen Pflegegrad an die zuständige Pflegekasse stellen. Dies kann in Form eines kurzen Telefonates oder eines formlosen Briefes geschehen. Nachdem der Antrag eingereicht wurde wird sich ein Gutachter des MDK mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Der Termin dient dazu, die aktuelle Situation des Betroffenen zu bewerten und eine entsprechende Beurteilung zu erstellen. Nach erfolgter Begutachtung erhalten Sie oder der Bertroffene den Bescheid der Pflegekasse ob und wenn ja, welcher Pflegegrad zugeordnet wurde.
Sollte der Fall auftreten, dass ein falscher oder sogar kein Pflegegrad anerkannt wordem ist, haben Sie das Recht auf Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse.

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